Der Darleghensantrag
In aller Regel verfügt ein Bauherr nicht über das notwendige Eigenkapital, um eine Immobilie zu kaufen, zu bauen oder zu errichten. Das benötigte Fremdkapital wird dann im Rahmen einer Baufinanzierung von Banken, Sparkassen oder Bausparkassen zur Verfügung gestellt. Besonders zinsgünstig sind in der Regel das zu einem Bausparvertrag gehörende Darlehen. Voraussetzung für eine Baufinanzierung ist ein entsprechender Darlehensantrag, der vom Kreditgeber genehmigt oder abgelehnt werden kann. Dieser setzt sich in erster Linie aus Unterlagen zusammen, die Aufschluss für das Beleihungsobjekt und die Bonität des Antragsstellers geben.
Bei einem Darlehensantrag sollte man darauf achten, sich vorab umfassend zu informieren. So gibt es bei der Baufinanzierung mehrere mögliche Arten der Finanzierung. Neben der Fremdwährungsfinanzierung durch eine andere Währung (z.B. Schweizer Franken) ist es auch wichtig, die Möglichkeit von Zinsbindungen zu beachten.
Die Unterlagen, die der Kreditgeber benötigt, um sich ein Bild von dem zu finanzierenden Objekt machen zu können, werden als Beleihungsunterlagen bezeichnet. Hierzu gehören beispielsweise Bilder, Flurkarten, Beschreibungen des Baus sowie Grundrisse und Wohnflächenberechnungen. Daneben fallen Auszüge aus dem Grundbuch, Nachweise über Gebäude- oder Feuerversicherungen sowie Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen zu den Beleihungsunterlagen. Um sicherzustellen, dass sich der Kreditnehmer in einer finanziellen Situation befindet, die eine Rückzahlung des Darlehens ermöglicht, wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Diese erfolgt anhand von Unterlagen wie den drei letzten Einkommensnachweisen, Einkommenssteuerbescheiden und Einnahmen-Überschussrechnungen oder Jahresabschlüssen bei Selbstständigen.
Daneben gehören Vermögensnachweise, beispielsweise über Bankguthaben, Immobilien oder Lebensversicherungen, Rechnungen von bereits vorhandenen und bezahlten Baumaterialien und auch Nachweise über bestehende Kredite zu den sogenannten Bonitätsunterlagen. Liegen alle benötigten Unterlagen vor, erstellt der Kreditgeber eine Haushaltsrechung und eine Finanzierungsbedarfsrechung. Die Haushaltsrechnung stellt die regelmäßigen Einnahmen des Kreditnehmers seinen regelmäßigen Ausgaben gegenüber, die Finanzierungsbedarfrechnung zeigt auf, über welche Summe die Baufinanzierung abgeschlossen werden muss.
Hierzu wird das gesamte benötigte Kapital mit dem vorhandenen Eigenkapital des Kreditnehmers verrechnet, woraus sich der jeweilige Finanzierungsbedarf ergibt. Anhand des Finanzierungsbedarfs wird ein Finanzierungsmodell ausgearbeitet, das alle relevanten Punkte wie Tilgung, Zinssatz oder Laufzeit regelt. Darüber hinaus beinhaltet es weitere Vereinbarungen, wie beispielsweise die Möglichkeit von Sondertilgungen oder den Einschluss von Fördermitteln. In aller Regel wird versucht, Baufinanzierungen so auszuarbeiten, dass die Rückzahlung bis zum Eintritt ins Rentenalter abgeschlossen ist.