Gründe für eine Mietminderung

In den eigenen vier Wänden fühlt man sich doch immer noch am wohlsten. Dieses Gefühl kann man auch in einer Mietwohnung erleben. Wenn man dabei Glück hat und obendrein noch einen guten und fürsorglichen Vermieter hat, dann ist auch alles in bester Ordnung. Aber man kann mit seinem Vermieter auch schon mal Pech haben. Das sind dann solche Vermieter, die gerne immer die Miete erhöhen aber nie etwas für ihre Mieter tun wollen. So kommt es schon mal vor, dass ein Mieter in seiner Wohnung Mängel feststellt und diese seinem Vermieter mitteilt. Wenn dieser – warum auch immer – die Mängel nicht beseitigt, dann hat man als Mieter das Recht zur Mietminderung.

 

Dieses Recht erlaubt es den Mieter, den Mietzins in angemessener Höhe zu reduzieren, wenn der Vermieter seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung nicht nachkommt. Bei den Mängeln handelt es sich meist um Reparaturen innerhalb der Wohnung, die nicht als Schönheitsreparaturen angesehen werden können. Das wäre zum Beispiel eine defekte Heizungsanlage oder ein undichtes Dach. Diese Mängel müssen unmittelbar nach Bekanntwerden dem Vermieter mitgeteilt werden, damit dieser eine Mangelbeseitigung vornehmen kann.

 

Um eine Mietminderung beim Vermieter anzumelden reicht es auch, wenn in der Wohnung ein Schimmelbefall vorliegt. Dieser muss allerdings auch auf die Gegebenheiten der Wohnung zurückzuführen sein und nicht etwa auf das Wohnverhalten des Mieters. Man kann die Minderung des Mietzinses aber auch erreichen, wenn der Vermieter dem Mieter gegenüber wichtige Details arglistig verschwiegen hat, damit dieser die Mietsache übernimmt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Gebäude auf einem mit Altlasten versuchten Untergrund steht.